E-Bike Beleuchtung: Was dein Licht können muss – und darf
Kurz & knapp: Jedes E-Bike braucht ein weißes Frontlicht (mindestens 10 Lux), ein rotes Rücklicht und Reflektoren — fest montiert und StVZO-zugelassen. Expert:innen empfehlen 40–100 Lux für sicheres Fahren bei Dunkelheit. Wer ohne fährt, riskiert 20–35 € Bußgeld und vor allem die eigene Sicherheit.
Was schreibt die StVZO für E-Bike-Beleuchtung vor?
Die Antwort ist eindeutig: Ohne Licht darfst du nicht fahren — egal ob Pedelec, City-Bike oder Rennrad. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 67 StVZO) regelt genau, welche lichttechnischen Einrichtungen an dein E-Bike gehören.
Die Pflichtausstattung für jedes Pedelec:
- Frontscheinwerfer für weißes Abblendlicht (mindestens 10 Lux)
- Rotes Rücklicht (Schlussleuchte)
- Weißer Front-Reflektor (darf im Scheinwerfer integriert sein)
- Roter Rückstrahler (Kategorie Z, nicht dreieckig)
- Gelbe Pedalreflektoren (je einer nach vorne und hinten pro Pedal)
- Speichenreflektoren oder reflektierende Reifenstreifen
Alle Leuchten müssen fest angebracht, gegen Verstellen gesichert und ständig betriebsbereit sein. Anstecklichter, die du vor der Fahrt erst raussuchen musst? Offiziell nicht erlaubt. Jedes Teil braucht ein K-Prüfzeichen — die Wellenlinie mit dem Buchstaben „K" und einer Nummer. Ohne dieses Zeichen ist die Leuchte im Straßenverkehr nicht zugelassen.
Wer ohne funktionierendes Licht erwischt wird, zahlt 20 € Bußgeld. Bei Gefährdung anderer werden 25 € fällig, bei einem Unfall sogar 35 €. Aber ehrlich: Das Bußgeld ist das kleinste Problem. Wer im Dunkeln ohne Licht fährt, riskiert schlicht seine Gesundheit.
Wie viel Lux braucht dein E-Bike wirklich?
Mindestens 10 Lux — so lautet die gesetzliche Vorgabe. Für sicheres Fahren bei Dunkelheit empfehlen Expert:innen aber deutlich mehr: 40 bis 80 Lux für Stadtfahrten, auf unbeleuchteten Wegen sogar 100 Lux oder mehr.
Zum Vergleich: Viele günstige Anstecklichter schaffen gerade mal 10–20 Lux. Das reicht, um gesehen zu werden — aber nicht, um selbst etwas zu sehen. Ein guter E-Bike-Scheinwerfer mit 50+ Lux beleuchtet die Straße so, dass du Schlaglöcher, nasses Laub und Bordsteinkanten rechtzeitig erkennst.
SUSHI BIKES, der Münchner E-Bike-Hersteller, hat beim SUSHI BIKE 3.0+ deshalb auf 100 Lux Frontlicht gesetzt — fest verbaut und direkt vom E-Bike-Akku gespeist. Das ist zehnmal so viel wie das gesetzliche Minimum und auf dem Niveau hochwertiger Nachrüst-Scheinwerfer. Studien zeigen: Radfahrer:innen mit heller Frontbeleuchtung werden von Autofahrer:innen bis zu 140 % früher wahrgenommen.
Dynamo, Akku oder E-Bike-Motor: Woher kommt der Strom fürs Licht?
Seit 2013 ist der Dynamo keine Pflicht mehr — eine der besten Nachrichten für alle, die das leise Surren beim Fahren lieben und nicht das Schleifen eines Seitenläuferdynamos.
Drei Varianten gibt es heute:
- Nabendynamo: Zuverlässig, immer geladen — aber schwerer und nur bei Bewegung aktiv (kein Standlicht ohne Puffer).
- Separate Batterie/Akku: Flexibel, aber du musst dran denken, sie zu laden. Und wenn der Akku leer ist, fährst du im Dunkeln.
- E-Bike-Hauptakku: Die eleganteste Lösung. Das Licht wird direkt vom Antriebsakku gespeist. Solange dein E-Bike Strom hat, hast du Licht — ohne zweites Gerät, ohne Nachladen.
Beim SUSHI BIKE 3.0+ läuft die gesamte Beleuchtung über den 345-Wh-Akku. Die StVZO schreibt vor, dass bei E-Bikes das Licht noch mindestens zwei Stunden funktionieren muss, nachdem der Antrieb wegen leerem Akku abschaltet. Auch das erfüllt das SUSHI BIKE problemlos.
Fest verbaut vs. Anstecklicht: Was ist besser?
Kurze Antwort: fest verbaut. Und zwar nicht nur, weil die StVZO es so vorschreibt — sondern weil es im Alltag einfach funktioniert.
Anstecklichter klingen erstmal praktisch: abnehmen, mitnehmen, Diebstahlschutz. In der Praxis heißt das aber: vergessen aufzuladen, vergessen mitzunehmen, vergessen anzubringen. Wer schon mal im November um 17 Uhr ohne Licht dastand, weiß, wovon wir reden.
Fest verbaute Beleuchtung — wie beim SUSHI BIKE 3.0+ — ist immer da, immer richtig eingestellt, immer betriebsbereit. Frontlicht mit 100 Lux und rotes Rücklicht sind fest integriert, StVZO-konform und lassen sich über das Display ein- und ausschalten. Kein Gefummel, kein Vergessen.
Gerade für Pendler:innen, die morgens im Dunkeln losfahren und abends im Dunkeln zurückkommen, ist das ein echtes Argument. Du steigst auf, drückst einen Knopf, und fährst los — sichtbar und sicher, jeden Tag.
Bonus-Tipps: Licht richtig einstellen und pflegen
Auch das beste Licht bringt wenig, wenn es falsch eingestellt ist. So prüfst du es in 30 Sekunden:
- Stell dein E-Bike 5 Meter vor eine Wand (bei Dämmerung oder Dunkelheit).
- Miss die Höhe deines Frontlichts und markiere sie an der Wand.
- Schalte das Licht ein: Der Lichtkegel sollte knapp unter der Markierung enden.
- Liegt er darüber? Dann blendest du den Gegenverkehr. Liegt er weit darunter? Dann siehst du zu wenig.
Außerdem: Halte die Linse deines Scheinwerfers sauber. Straßendreck, Insekten und Regen hinterlassen Ablagerungen, die die Leuchtkraft deutlich reduzieren. Ein feuchtes Tuch alle paar Wochen reicht. Und prüfe regelmäßig, ob Rücklicht und Reflektoren noch fest sitzen — gerade nach holprigen Fahrten über Kopfsteinpflaster.
Häufig gestellte Fragen
Welche Beleuchtung braucht ein E-Bike laut Gesetz?
Laut StVZO brauchst du einen weißen Frontscheinwerfer (mindestens 10 Lux), ein rotes Rücklicht, Reflektoren an Pedalen und Speichen sowie einen vorderen und hinteren Rückstrahler. Alles muss fest montiert und StVZO-zugelassen sein.
Wie viel Lux sollte ein E-Bike-Frontlicht haben?
Gesetzliches Minimum sind 10 Lux, aber für sicheres Fahren bei Dunkelheit empfehlen Expert:innen 40–80 Lux. Das SUSHI BIKE 3.0+ kommt mit 100 Lux — damit siehst du auch auf unbeleuchteten Wegen alles vor dir.
Sind Anstecklichter am E-Bike erlaubt?
Offiziell müssen Leuchten fest angebracht sein. Anstecklichter, die während der Fahrt fest und gegen Verstellen gesichert montiert sind, werden in der Praxis toleriert — aber fest verbaute Systeme sind sicherer und StVZO-konformer.
Was kostet es, ohne Licht E-Bike zu fahren?
Ohne funktionierende Beleuchtung zahlst du 20 € Bußgeld. Bei Gefährdung anderer 25 €, bei einem Unfall 35 €. Dazu kommen mögliche Kürzungen bei Versicherungsansprüchen.
Kann mein E-Bike-Akku auch das Licht versorgen?
Ja, bei den meisten modernen E-Bikes wird die Beleuchtung direkt vom Antriebsakku gespeist. Die StVZO schreibt vor, dass das Licht auch nach Abschaltung des Motors noch mindestens zwei Stunden funktionieren muss.